Bewusstsein Barrierefreiheit
(Digitale) Barrierefreiheit und Inklusion
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Die UN-Behindertenrechtskonvention (2008) definiert in Artikel 9 Absatz 1 "Barrierefreiheit" wie folgt:
Barrierefreiheit bedeutet gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und ‑systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden zu haben [1].
Eine alternative Formulierung findet sich in §4 BGG. Barrierefrei sind Dinge, wenn sie:
für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. [2]
Unter digitaler Barrierefreiheit versteht man entsprechend den "maximalen Grad an Nutzbarkeit eines digitalen Angebots durch so viele User*innen wie möglich" [3].
Im Hochschulkontext fallen unter digitale Barrierefreiheit die digitale Infrastruktur wie Lernplattformen und digitale Lehr- und Lernmaterialien, sowie die didaktische Gestaltung digitaler Lehr- und Lernformen.
Leider wird Barrierefreiheit an Hochschulen bisher vor allem als individuelles und technisches Problem verstanden, dem durch bauliche Veränderungen und auf Einzelfälle ausgerichtete Maßnahmen wie Beratungen und Nachteilsausgleichen begegnet wird.[4] Im Bereich Lehre und Lernen fehlen damit derzeit weitreichende strategische Maßnahmen die über Einzelfalllösungen hinausgehen.[5]
Der Begriff "Inklusion"
Wir verstehen Inklusion als Prozess, welcher verschiedene Bedürfnisse berücksichtigt, sodass alle Menschen gleichberechtigt wirken und am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Inklusive Hochschule verfolgt den Anspruch, Barrieren aufzudecken und jegliche Benachteiligung für alle Statusgruppen zu beseitigen [6].
Darüber hinaus denken wir Beeinträchtigungen als eine Diversitätskategorie in einer heterogenen Hochschullandschaft. In unserer Arbeit wollen wir uns nicht ausschließlich auf Studierende mit Behinderungen im Sinne des SGB IX fokussieren, sondern eine inklusive Hochschule und Hochschullehre anvisieren, die unterschiedliche permanente, temporäre oder situative Bedarfe berücksichtigt.
Obgleich wir uns auf diesen weitläufigen Ansatz verständigt haben, ist uns der akute Bedarf nach strukturellen Integrationsmaßnahmen für Studierende mit Beeinträchtigungen in die bestehende, nicht barrierefreie Hochschullandschaft bewusst. Unser weiter Inklusionsgedanke bedeutet keineswegs eine Nichtbeachtung von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Daher finden Sie in diesem Lernraum neben der aktuellen Einheit zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung vor allem Einheiten mit konkreten Maßnahmen zur und Hilfestellungen bei der Erstellung barrierearmer Materialien.
Universal Design for Learning
Bei der Umsetzung der chancengerechten Teilhabe an digitaler Lehre verfolgt das SHUFFLE Projekt das Konzept des Universal Design for Learning. Die Grundannahme dieses Ansatzes, welcher vom Center for Applied Special Technology entwickelt wurde, ist es, dass Lernmaterialien und -umgebungen so gestaltet werden sollten, dass sie für alle Lernenden zugänglich sind. Das Ziel ist es, Barrieren zu reduzieren, sodass alle Lernenden gut lernen können. Die Idee ist es, möglichst vielfältige Auseinandersetzungsmöglichkeiten für Lerninhalte anzubieten, um so die Lernenden zu aktivieren und zu motivieren. Die individuellen Bedarfe der Studierenden werden demzufolge von Beginn der Konzipierung mitberücksichtigt. [7] Die so gegebene Zugänglichkeit sorgt dafür, dass aufwändige nachträgliche Anpassungen zur Unterbringung verschiedener Bedarfe weitestgehend entfallen.
Obwohl UDL Prinzipien primär umgesetzt wurden, um Inhalte des Studiums zugänglich für Studierende mit Beeinträchtigungen zu machen, ist mittlerweile klar, dass auch viele andere Studierendengruppen Vorteile von der Anwendung dieser Prinzipien haben. Studien suggerieren einen weitläufigen positiven Effekt von UDL, vor allem für Gruppen, die gerade in der Studieneingangsphase Schwierigkeiten haben.[8][9][10][11] Digitale Barrierefreiheit betrifft so nicht nur eine vermeintlich kleine Gruppe von Studierenden mit Beeinträchtigungen, sondern unterstützt den Studienerfolg einer diversen Studierendenschaft.